Teilnahmebedingungen

Haltestellenpate/Haltestellenpatin kann jede Person ab 14 Jahren werden, die ihren Wohnsitz im Landkreis Calw hat. Die Teilnahme ist nicht daran gebunden, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen – es genügt, regelmäßig an einer bestimmten Haltestelle vorbei zu kommen.

Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Für eine Teilnahme müssen keine Dienste übernommen werden, die Kosten verursachen.

Die Übernahme einer Patenschaft kann telefonisch, per email oder online erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, das Teilnahme-Formular vollständig auszufüllen bzw. bei telefonischer Anmeldung diese Daten anzugeben. Teilnehmer kann immer nur eine bestimmte natürliche Person werden, juristische Personen sind ausgeschlossen. 

Eine Person kann auch die Patenschaft für mehrere Haltestellen übernehmen, jedoch muss für jede Haltestelle ein eigenes Formular ausgefüllt werden.

Die personenbezogenen Daten, die wir im Anmeldeformular erheben, werden ausschließlich für die Kommunikation zwischen den Paten und der VGC-Geschäftsstelle verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Wir beachten die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Übernahme einer Patenschaft ist zeitlich unbefristet. Wer die Patenschaft aufgeben möchte, kann sich jederzeit aus dem Programm wieder abmelden. .Bei der Abmeldung werden alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Patenschaft stehen, gelöscht.

Das Projekt „Haltestellen-Paten“ wurde vom VGC-Fahrgastbeirat vorgeschlagen. Wir bedanken uns für diesen Impuls und freuen uns auf eine rege Teilnahme!